Vor der Therapie benötigen Sie eine Verordnung für 45 min Einzelphysiotherapie vom/von der praktischen ÄrztIn, FachärztIn oder SpitalsärztIn. Um einen Teil der Behandlungskosten rückvergütet zu bekommen, muss der Verordnungsschein ggf. von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.
Für eine Haltungsanalyse oder vorbeugende gesundheitserhaltende Behandlung bedarf es keiner Verordnung.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch (bei Tonband rufe ich Sie zurück) oder per email. Ich berate Sie gerne, ob Sie mit Ihren Wünschen oder Ihrer Diagnose bei mir richtig sind.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage spätestens am Vortag notwendig. Ich bitte um Verständnis, dass nicht zeitgerecht abgesagte Einheiten in Rechnung gestellt werden.